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Zollerklärung für grenzüberschreitende Flüge
(Flugplatz Thun)
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Möchten Sie eine vorherige Anmeldung als Vorlage verwenden? Dann geben Sie hier
den "Template code" ein, welchen Sie nach dem Ausfüllen der letzten Anmeldung erhalten haben!
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Der Pilot verpflichtet sich die untenstehenden Zoll und Polizeivorschriften einzuhalten
und Crew sowie Passagiere über diese in Kenntnis zu setzen. Im Übrigen ist jeder Passagier
für die Einhaltung der Vorschriften selber verantwortlich. Dieses Zoll - Verfahren ist nur auf Intra-Schengen Flüge anwendbar! |
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Zollvorschriften
Einfuhr: Es dürfen nur Waren im Rahmen der Freimengen
und Freigrenzen mitgeführt werden, die keinen weiteren Beschränkungen
unterliegen. Die Vorschriften finden sich unter
www.zoll.admin.ch.
Ausfuhr: Es dürfen
nur Waren des Reiseverkehrs mitgeführt werden, die keinen Beschränkungen
unterliegen und für die keine Steuerbefreiung in Folge der Ausfuhr
geltend gemacht wird.
Andere Waren dürfen nur über Zollflugplätze ein- oder
ausgeführt werden. Das Nichtbefolgen dieser Bestimmungen wird
als Verletzung von Zollvorschriften geahndet. Zolldienstliche Kontrollen
erfolgen ohne Befragung.
Polizeivorschriften
Pilot, Crew und Passagiere führen gültige Reisedokumente
mit. Personen mit Visumspflicht müssen zwingend über
einen Zollflugplatz ein- oder ausreisen.
Das Nichtbefolgen dieser Bestimmungen wird als Verletzung von Artikel
292 des schweizerischen Strafgesetzbuches geahndet.
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Für die Grenzformalitäten werden
die Informationen über den Pilot und die Passagiere
an den Flugplatzleiter und anschliessend an die verantwortlichen
Grenzabfertigungsdienste übermittelt. Die Daten werden
bei den Behörden während fünf Jahren gespeichert.
Die elektronische Übermittlung erfolgt unverschlüsselt
über nicht besonders gesicherte Kommunikationsmittel.
Mit der Übermittlung der Daten akzeptiert der Pilot die Bestimmungen
der Anmeldung und bestätigt, die Einwilligung der Passagiere hierfür erhalten
zu haben.
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